Definition des BED e.V. 2014:
Ergotherapie behandelt Menschen mit angeborenen oder erworbenen Einschränkungen in jedem Lebensalter zum Zweck der Genesung, der Verbesserung oder der Kompensation für eine größtmögliche selbständige und selbstbestimmte Lebensführung.
Dabei steht innerhalb der ergotherapeutischen Behandlung vor allem die Gesamtheit des jeweiligen Patienten mit seinen Bedürfnissen und die Beziehungen seiner einzelnen körperlichen und psychischen Teilbereiche zueinander im Vordergrund (ganzheitlicher Behandlungsansatz) also nicht nur die ausschließliche Behandlung der jeweils betroffenen Areale oder Körperteile.
Bewegungsabläufe, Wahrnehmungen und psychische Empfindungen werden (wieder) hergestellt, trainiert, mit Hilfsmitteln kompensiert oder der Verlust dieser Funktionen verhindert bzw. deren Verlust zumindest zeitlich verzögert und sodann kompensiert.
Ergotherapie ist als Heilmittel von den Gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und wird auch im Rahmen der Prävention (siehe Aufzählungen) eingesetzt.
Bei welchen Beschwerden oder Erkrankungen ist die Ergotherapie anzuwenden?
- Menschen mit angeborenen körperlichen Schädigungen
- Menschen mit angeborenen geistigen Schädigungen
- Menschen mit rheumatischen Erkrankungen
- Kinder mit Verhaltens- oder Entwicklungsstörungen
- Personen mit massiven neurologischen Störungen z.B. nach einem Unfall oder Schlaganfall
- Menschen mit orthopädischem Verschleiß
- Personen mit Störungen der Koordination, der Aufmerksamkeit, der Reaktion, der Merkfähigkeit, des Gleichgewichtes oder der Grob- bzw. Feinmotorik
- Menschen mit Alterserkrankungen wie Parkinson oder Alzheimer
- Menschen mit MS
- Menschen mit psychischen Erkrankungen
Prävention: Ergotherapeuten sind nach den verbindlichen Präventionsleitfaden in 3 Gebieten der Primärprävention tätig:
- Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme
- Förderung von Entspannung (Palliativ-regeneratives Stressmanagement)
- Arbeitsbedingte körperliche Belastungen - Präventionsprinzip: Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates