Eine ergotherapeutische Behandlung kann privat bezahlt, oder über ein Rezept abgerechnet werden, welches der Hausarzt, der Kinderarzt, der Neurologe, der Orthopädie, der Psychologe und ein anderer Arzt ausstellen kann.
Eine ergotherapeutische Behandlung ist immer dann angebracht, wenn es im Alltag Probleme mit der Teilhabe in den verschiedensten Lebensbereichen gibt.
Hier einige Beispiele:
- ihr Kind hat Probleme im Kindergarten Freundschaften zu schließen und versucht dies über Aggressivität oder Rückzug zu kompensieren, dies wirkt sich vielleicht auch auf Geschwisterstreitigkeiten aus
- ihr Kind hat im Kindergarten oder nach dem Schulbeginn Probleme mit der Stifthaltung oder beim malen/ schreiben, ist zu langsam im Lernprozeß, sorgt für Familienunruhe in der Hausaufgabensituation
- ihrem Kind fällt das Lernen schwer, indem es nicht aufpassen kann, den "Klassenclown" spielt, schulische Anforderungen verweigert
- sie als Eltern verzweifeln im Alltag mit ihrem Kind, da es immer wieder Familienstreitigkeiten/ Unruhe gibt - auch dies sind Probleme des Alltags, wo Ergotherapie durch Coaching Hilfe beim "Neustart" im Familienleben geben kann
- Probleme in der Teilhabe kann auch bedeuten, dass Sie selbst Ihren Alltag nicht mehr bewältigen können durch Ausbruch einer Erkrankung, wie einen Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Arthrosen, Rheuma u.ä. Dort kann die Ergotherapie ebenfalls helfen, Möglichkeiten für eine Verbesserung im Alltag zu finden, durch Hilfsmittel, Training der eingeschränkten Fähigkeiten, Psychoedukation, um die Krankheit besser verstehen und mit ihr umgehen zu lernen und vieles weitere mehr